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Kosten

Die Abrechnung erfolgt sofern nicht anders vereinbart auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die meisten privaten Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen anteilig oder sogar vollständig. Dies gilt auch für private Zusatzversicherungen. 
Ich erstelle Ihnen eine Rechnung mit Diagnose und Behandlungsziffern entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), so dass Sie die Rechnung bei ihrer privaten Kasse einreichen können. Gesetzliche Krankenkassen zahlen in der Regel keine Behandlung durch einen Heilpraktiker. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung welche Kosten übernommen werden. Wieviel Sie erstattet bekommen, ist unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Ich weise darauf hin, dass meine Gebühren unabhängig von einer Übernahme durch Ihre Krankenversicherung von Ihnen zu begleichen sind.

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, sprechen Sie mich bitte an – wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Zahlungsweise: per Rechnung

 
Termine, die nicht eingehalten werden können müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, da diese ansonsten mit dem Praxisstundensatz in Rechnung gestellt werden.

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